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Wer sortiert, spart Geld
Wir helfen Ihnen beim Sortieren, damit noch mehr Abfälle fachgerecht, umweltfreundlich und günstig verwertet werden können.
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Brennbare Gewerbe- und Industrieabfälle/Sperrgut
Brennbare, nicht wieder verwertbare Abfälle, die z.B. bei einem Umbau anfallen, gelten als Hauskehricht. Hier gilt: Sortieren Sie alle Materialien aus, die wieder verwertet werden können. Brennbare Gegenstände, die zu gross sind für den Kehrichtsack (Möbel, Matratzen, Skis, Teppiche usw), können in einer unserer Mulden mitgegeben werden. Das Sperrgut muss soweit wie möglich zerlegt und sollte nicht grösser als 1.50 m x 0.50 m x 0.50 m sein.
Die Entsorgung ist gebührenpflichtig. Er wird zur gewichtsabhängigen Verrechnung in einer unserer Mulden gesammelt und der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zugeführt.
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Nicht brennbare Abfälle (Grubengut/Bauabfälle)
Haushaltgeschirr oder Steingut, Bauschutt und ähnliches kann bei uns zur Entsorgung übergeben werden. Das Grubengut wird auf Deponien fachgerecht entsorgt.
Rein metallische Gegenstände wie Stangen, Kübel, Profile, Felgen usw. können uns ebenfalls abgegeben werden. Rund 90 Prozent der Metallabfälle werden der schweizerischen Metallindustrie zugeführt.
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